AGB Vertragsbedingungen
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Vertragsbedingungen-AGB


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Diese Vertragsbedingungen gelten vorrangig zu den Bedingungen von VOB, VOL, LBV oder anderen zugrundeliegenden Verträgen.
Bedingungen in Einheitsverträgen, Einkaufsbedingungen oder anderen Verträgen, die den hier aufgeführten Vertragsbedingungen widersprechen, haben keine Gültigkeit.

Allgemein


Kostenvoranschläge sind freibleibend vorbehaltlich Schreib- Rechenfehlern, falscher oder geänderter Preis-, Liefermöglichkeit- oder Lieferzeit-angaben meiner Lieferanten, abweichenden oder fehlenden Angaben der Baubeschreibung oder unvorhergesehener Baubeschaffenheit.
Die Auftragsbestätigung zur Auftragsannahme setzt dies nicht außer Kraft.
Die Einzelbeträge dienen der Veranschaulichung. Die Kalkulation beruht auf dem Gesamtauftrag. Bei Beauftragung von Einzelpositionen oder Teilmengen muß ggf. nachkalkuliert werden.
Falls nicht gesondert vermerkt, verstehen sich Gesamtpreisangaben netto inclusive Aufmaß, Material und Fertigung.
Lieferung, Abholung, Montage, Abbruch und Entsorgungskosten sowie baulich notwendiger Vorbereitungsaufwand zur Auftragsausführung gehen gesondert.
Der Beratungs- und Entwurfsaufwand wird bei kompletter Auftragsvergabe in der Regel verrechnet.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß auszuführende Arbeiten ohne Behinderung z.B. durch unfertige Vorarbeiten, Gegenstände, andere Gewerke, etc. ausgeführt werden können, daß die Räume zugänglich sind und den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Verzögerungen hieraus müssen zum Stundensatz berechnet werden.
Entwurfskizzen und Ausführungsdetails Die zum Angebot / KVA gereichten Skizzen und Entwürfe sind lediglich stilisierte Beispiele zur Veranschaulichung, für die Ausführung sind die Beschreibungen des Kostenvoranschlages sowie der Nachträge oder Änderungsvermerke relevant.
Nutzungsrechte für Entwürfe gehen durch die Erhebung einer Schutzgebühr nicht in den Besitz des Kunden über.
Die im Angebot / KVA aufgeführten Ausführungen können, falls notwendig - z.B. aufgrund von baulichen oder herstellungstechnischen Gründen - ohne besondere Absprache abgeändert werden, sofern sich hieraus keine tiefgreifenden Änderungen an Zweck und Nutzen für den Auftraggeber, Stil- oder Wertminderungen ergeben.
Der Auftraggeber sollte sich während der Fertigungsphase einen Eindruck über evt. subjektiv empfundene Details wie Farbton, Größenverhältnis, etc. verschaffen und ggf. eine Änderung beauftragen. Spätere Einwände können nicht geltend gemacht werden.


Preise und Zahlungsmodalitäten


Die angegebenen Beträge können aufgrund baulicher Gegebenheiten, besonderer Ausführungswünsche, etc. variieren.
Preisangaben beziehen sich immer auf die Erteilung des gesamten Auftrags, hierbei aufgelistete Teilbeträge dienen nur der Veranschaulichung der Preisgestaltung und sind bei der Vergabe von Teilaufträgen oder der Bestellung von Angebotsteilen nicht bindend. Preisanpassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
Die Kostenvoranschläge sind nicht preisbindend, eine Preisanpassung um bis zu +/- 10% (unbegründet) und bis zu +/- 20% (begründet) des Gesamtbetrages ist ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig.
Eine Vorkasse von 50% der Bruttoauftragssumme wird für Material- und Fremdleistungs-kosten bei Auftragsvergabe mindestens 10 Tage vor Auftragsbeginn erhoben, der Restbetrag wird, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei Lieferung, Einbau bzw. Abholung in bar oder per Kartenzahlung mit Pin erhoben.
Bei verweigerter Zahlung: - siehe Eigentumsvorbehalt
Falls Bezahlung nicht bei Lieferung, sondern gegen Rechnung vereinbart wurde, ist das Zahlungsziel für Beträge aus Einzelrechnungen und Abschlussrechnungen 10 Tage ab Rechnungsdatum, andere Beträge wie Abschläge sind sofort fällig. Beträge aus Auftragsteilen werden bei Fertigstellung der jeweiligen Auftragsbestandteile bzw. Positionen fällig.
Wird die Auftragsfortführung durch den Kunden um mehr als 8 Tage verzögert, wird der bereits geleistete Auftragsanteil incl. werkstattfertige bzw. liefer- oder montierfertige Teile sofort zur Zahlung fällig.
Bei Einzelaufträgen oder Auftragsteilen über EUR 1000,-- oder 8 Tagen Bearbeitungsdauer wird mindestens eine wöchentliche Abschlagszahlung in Höhe des Leistungsanteils fällig. Der rechtzeitige Erhalt dieser Zahlungen ist für die Fortführung der Arbeiten bindend.
Gewährte Skonti sind freiwillige Zugeständnisse. Der Abzug des Skonto ist ausschließlich an das Datum der Skontofrist gebunden.
Einwände gegen die Rechnung, nachgeforderte Unterlagen, Abnahmen etc. führen nicht zur Erweiterung der Skontofrist. Einwände gegen Teile der Rechnung und Anfragen zur Aufschlüsselung müssen innerhalb der Zahlungsfrist vorliegen, sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung der gesamten Rechnung.


Abnahme, Eigentumsvorbehalt


Ist eine Werk- oder Bauabnahme nicht ausdrücklich vereinbart, gilt die Annahme der Ware oder Leistung als erfolgte Abnahme. Ist eine Werk- oder Bauabnahme vereinbart, muß sie innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung der einzelnen Auftragsteile bzw. Auftragspositionen erfolgen. Nach Ablauf dieser Zeit sowie bei Nutzung bzw. Inbetriebnahme oder Weiterveräußerung gilt die Abnahme als erfolgt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Einbauten bis zur Abnahme und vollständigen Bezahlung vor Beschädigung und Entwendung zu schützen, nicht zu verändern, nicht zu benutzen und nicht zu veräußern.
Für Fremdleistungen, Fremdgewerksleistungen, Verbrauchsmaterialien wie z.B. Leuchtmittel und Fertigwaren wie z.B. Elektrogeräte übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie. Eine etwaige Herstellergarantie geht an den Warenempfänger über.
Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht verändert, benutzt oder veräußert werden. Dies gilt insbesondere auch für Einbauten, die ohne große Schäden am Bau wieder entfernt werden können.
Der Auftraggeber, Leistungsempfänger erlaubt dem Auftragnehmer ausdrücklich, - bei vereinbarter Bar- bzw. Karten-zahlung bei Lieferung, Einbau, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde: Waren und Einbauten im Wert des nicht sofort bezahlten Auftragsanteils wieder rückzuholen, ohne daß dies zur Aufhebung des Vertrages oder der Zahlungsverpflichtung führt. - bei vereibarter Zahlung per Rechnung, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde: Waren und Einbauten im Wert des 4 Wochen nach Rechnungstellung nicht beglichenen Rechnungsanteils seiner Nutzung zu entziehen und rückzuholen, ohne daß dadurch der Vertrag oder die Zahlungsverpflichtung aufgehoben wird.
Der Auftraggeber, Leistungsempfänger erklärt mit Unterzeichnung des Auftrags ausdrücklich sein Einverständnis hierzu und erlaubt und ermöglicht zu diesem Zweck den Zutritt zu den betreffenden Räumen. Eine erneute Lieferung, Einbau ist nach Bezahlung der gesamten Rechnung zu beauftragen und wird ggf. gesondert berechnet.


Sondervereinbarungen


Bei vom Kunden gewünschten, nicht fachgerechten bzw. in Material oder Ausführung minderwertigen Arbeiten wird keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Auswirkungen, Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden nicht bekannt waren.

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung


Ein Rückgaberecht muß bei Werksleistungen und Werksvertragsleistungen ausgeschlossen werden, da die Waren speziell für den Auftraggeber besorgt und hergestellt werden.
Bei Ausstellungsstücken, Unikaten, etc. muss eine Rückgabe ebenfalls ausgeschlossen werden. Im Zweifel ist hier immer Vorabbesichtigung möglich.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge, Schreinerei Cornelius, 76189 Karlsruhe, Hansastr. 21, BRD
Stand 01.01.2018



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